[Marg(graf) Fridrich I. wird seines gefengnis wund...

[Marg(graf) Fridrich I. wird seines gefengnis wunderlich loß.]

[Keiser Henrichen VII. wird im h(eiligen) Sacrament mit gift vergeben.]

[Alle Tempelherren werden erwürgt, und ihr hof In Erffurt confiscirt.]

sondern vor Gericht fordern. IIX. Welch aus Wertiger Gast zu Gericht nicht kommen mag an dem tage, dem sol man helffen bey dämmerender Nacht. IX. Welchem mann wird abgezogen oder abgeahren ein Acker, m[in]der oder mehr, und mag es erhalten mit zweyen mannen neben ihm, da[ß] der Acker sein gewesen, so behalt er billich seinen Acker.

Dergestalt nahm zu der Zeit, da indeßen der Marggraf zu Meiss[en] gefangen lag, der Raht zu Erffurt durch übung und vermehrung seines juris statutarij und Verordnung newer Geseze gemeiner Stadt nuzes war, und vermeinte wol, es würde die Stadt endli[ch] einmahl der beschwehrlichen fehde mit ihm loß bleiben. Aber der Marggrafe, als er erfahren muste, wie sein land und Leute in Türin[gen] zu jüngst von den Apten zu Fulda und Hirschfeldt, die mit ihren Vö[l]ckern ihm, weil er außen war, in sein Landt gerückt waren, scharf bezauset und beraubet würde, empfande ers so schmerzlich, daß er si[ch] mit dem Churfürsten von Brandenburg vertrug, seine leibliche junge Printzessin Elisabeth jenes Vettern graf Albrechten von Köthen ehelich zusagte, und auch lieferte, dazu dem Churfürsten sein land z[u] Pleissen mit noch etlicher mehr festen Städten und Schlößern abtr[at] und gab. Da sich aber seine Ritterschafft in Pleissen von ihrem Herrn dem dapffern Helden, dem sie hiebevorn so offt beystanden, nicht gern numehr erst abwenden wolten, noch ihre Schlösser dem Churfürs[ten] einräumen, es were denn, daß ihr Marggraf im person zu ihr re[i]sen, undt seinen willen ihnen anzeigen würde, der Churfürst ihn auch auf Altenburg führen ließ durch gemeldeten Grafen und e[t]liche Reuterey: fiel dieselbige an einem ort solche convoy an, machte ihren Herren loß, hingegen aber nahm sie den Grafen mit den seinige[n] gefangen. Wolte dieser nu wieder loß seyn: so muste er dem Mar[g]grafen seine Tochter, Städte undt Schlösser wieder zustellen, und n[och] viel geld dazu. Drauff wandte sich Marggraf, Fridrich mit Fre[w]den und Zorn mit seinem Volck wieder in Türingen: trieb der Mönche Soldaten wieder zum lande hinauß, und zwang sie, ihm se[i]nen schaden gut wieder zu machen. So dann brandtschatzten mit leic[h]ter mühe Mülhaußen und Northausen. Umb Erffurt herumb abe[r] machte er die Wege wieder unsicher, und plagte die Bauren. Unt[er]deßen ward Keiser Henrichen zu Pisis im Welschlandt von eine[m] Predigermönche, da er ihm im Sacrament die hostiam in den Mun[d] gab, mit gift hingerichtet, den der schalck zwischen den nägeln an seinen Fingern versteckt hatte. Auch hielt Ertzbischof Petrus von Meintz ein Concilium zu Meintz, da er sich von den Tempelherren mit seinen Praelaten unterreden wolte, ob und wie sie zu greiffen, zu erwürgen oder zu vertreiben weren. Denn Pabst Clemens V. hatte mit König Philipsen den Schönen von Franckreich diesen Rittern schreckliche unthaten schuld gegeben, und sie allesamt zu[m] tode verdamt. Da sie nun hie und dort in der Welt allenthalben mit fewr oder sonsten hingeri[ch]tet wurden, ohngeachtet das sie bezeugeten und schryen, wie unschuldig sie weren, und weder vor ein Gericht citirt, noch gehört worden: da traten ihr Comthur im Ertzstift Meintz Herr Hugo, Wald-

Zitierhinweis:
Sammlung:
Erfurter Chronik
Dokumenttitel:
[Marg(graf) Fridrich I. wird seines gefengnis wund...
Kanonische URL:
https:editionenportal.de/item/Evangelisches-Augustinerkloster-Erfurt_Msc83_0191
Aufrufdatum:
08.04.2025
Metadaten:
Titel:
[Marg(graf) Fridrich I. wird seines gefengnis wund...
Alternativer Titel:
Chronica von Thüringen und der Stadt Erffurth insonderheit. - von Jahr 320 bis 1628. geschrieben von M. Zachar. Hogel II. wayl. Pastor. S. Joannis.
Projektklassifikation:
Erfurter Chronik
Besitzende Institution / Datengeber:
Bibliothek des Evangelisches Augustinerkloster zu Erfurt
Objekttyp:
Handschriften
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0191
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