[Des Marggrafen Vereinungs- und Schutzbrief mit Er...

[Des Marggrafen Vereinungs- und Schutzbrief mit Erffurt.]

[Stotternheim eingenommen.]

[Mühle bei S(ankt) Martin intra.]

Legats Raths Companen. Diese erboten sich nicht nur gegen dem Marggraffen zu schuldiger nachbarlicher Treue, sondern suchten auch bey ihm an ümb seinen Fürstlichen Schutz und Verbündniß, und erhielten auch so viel, daß er ihnen einen Vereinigungs-Brief kurtz vor Walpurgis auß antwortete, darinnen er sich gegen den bürgern zu Erffurt, ihren Raths Herrn u(nd) Gemeine verpflichtete, daß er ihnen auf 5. jahr lang wieder männiglichen, der ihnen Beschwernüße zufügen würde, mit Rath u(nd) That, nach allen Vermögen treulich beystandt leisten wolte: Welches eben auch seine Söhne, ( die Marggraffen Friedrich und Ditzmar, ) im fall, da er indeßen verstürbe, thuen solten: bezeugete hingegen, daß auch sie zu Erffurt ihm auf seinen Nothfall wieder seine Feinde gleichfals Hülffe zuschicken, sich erkläret und zugesaget h a tten, doch dem Ertzbischoff zu Meintz undt ihrem Voigt Graf Albrechten von Gleichen außgenommen, hatten auch Erlaubniß von ihm erlangt ihme zu helffen, so starcklich sie selbst meinen würden; solten auch aber im kriege nicht verbunden seyn, dazu solt er aber iemanden mehr, alß ihm selbsten, oder seinen Obristen zu pariren, darzu nur in dem lande zu Türingen, nicht aber außerhalb deßelben. Wie sie sich nun dermaßen von ihm, alß dem mächtigsten Herrn und Landesfürsten in Turingen nichts zu besorgen, sondern seiner Gnade u(nd) Hülffe zugetrösten hatten, ihnen aber und andern Türingern manche Schöffte mit ihren DiebsCo r horte n   undt Pferdeknechten, derer es durch derer Fürsten connivenz, bey dem damaligen langwierigen Ubelstande des Römischen reichs ohne Haupt, überall die menge gab, insonderheit aber vorgedachte Edelleut von Stotternheim auf dem Schloße dieses ihres nahe bey Erffurt gelegenen Dorffes Feindtschafft u(nd) Verdruß anthäten: als faßeten sie einen Muth, ihnen mit Gottes beistandt durch ihre Faust u(nd) wehre selbst fried u(nd) Sicherheit zu schaffen. Machten zu ihren nothwendigen Kriegsfehden einen Anfang: Zogen im ermeldeten iahre anno 1268. mit gewehr u(nd) Waffen auß; griffen das Schloß, welches damals das stärckste im lande wahr, an; eroberten es; und brachen es zu grunde, u(nd) brachten dergestalt solch dorf an die Stadt. Und war das eines unter ihren ersten Dörffern. Darzu erlangte gedachter Rath zu Erffurt damals bei Herrn Albrechten von Rabiswalde, Hern[!] Gunthern u(nd) Herrn Gunthern, gebrudern von Keffernburg, Graffen, die lehn über die Helffte der Mühlen an dem langen stege, die frau Agnes Dietrich Hebestreits Witwe, der Stadt ümb 100. Marck Silbers verkauft hatte: und wurden von wegen der Stadt die brüder, Herr Otto, H(err)

Zitierhinweis:
Sammlung:
Erfurter Chronik
Dokumenttitel:
[Des Marggrafen Vereinungs- und Schutzbrief mit Er...
Kanonische URL:
https:editionenportal.de/item/Evangelisches-Augustinerkloster-Erfurt_Msc83_0118
Aufrufdatum:
07.04.2025
Metadaten:
Titel:
[Des Marggrafen Vereinungs- und Schutzbrief mit Er...
Alternativer Titel:
Chronica von Thüringen und der Stadt Erffurth insonderheit. - von Jahr 320 bis 1628. geschrieben von M. Zachar. Hogel II. wayl. Pastor. S. Joannis.
Projektklassifikation:
Erfurter Chronik
Besitzende Institution / Datengeber:
Bibliothek des Evangelisches Augustinerkloster zu Erfurt
Objekttyp:
Handschriften
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0118
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